Freiwillige Krankenversicherung
Die freiwillige Krankenversicherung
Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist vielen bereits bekannt. Doch es gibt zudem auch die freiwillige Krankenversicherung, die einige Berufsgruppen betrifft.
Für wen gilt die freiwillige Krankenversicherung?
Der freiwilligen Krankenversicherung kann jeder beitreten, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr greift. Dies trifft im Regelfall für Selbständige und Freiberufler zu, die einen gewissen monatlichen Verdienst – etwa 326 Euro – überschreiten und die zudem nicht in die private Krankenversicherung wollen. In Deutschland ist es gesetzlich vorgesehen, dass jeder Bürger Mitglied in einer Krankenversicherung sein muss. Dieser Versicherungspflicht können viele nur durch die freiwillige Krankenversicherung nachkommen. Im oben genannten Verdienstfall greift auch eine Familienversicherung nicht mehr.
Wer darf oder muss in die freiwillige Krankenversicherung?
All jene, die einer privaten Krankenversicherung nicht beitreten möchten und die selbständig tätig sind, müssen der freiwilligen Krankenversicherung beitreten. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nur bei Arbeitnehmern, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Empfänger von Sozialleistungen, wie es beispielsweise bei Arbeitslosengeld II der Fall ist, werden ebenfalls freiwillig versichert. Die Beiträge werden von den Trägern übernommen. Die freiwillige Krankenversicherung ist demnach Pflicht für all jene, die weder angestellt sind noch auf eine private Krankenversicherung zurückgreifen möchten.
Worin liegt der Unterschied zur privaten Krankenversicherung?
Die freiwillige Krankenversicherung hat Vor- und Nachteile im Vergleich zur privaten Krankenversicherung. In erster Linie ist es wichtig zu wissen, dass die freiwillige Krankenversicherung nichts weiter ist, als der Beitritt in eine sogenannte gesetzliche Krankenversicherung. Hier werden die Beiträge selbst entrichtet. Wie in der typischen Versicherung für Arbeitnehmer werden auch in der freiwilligen Versicherung alle gesetzlich festgelegten Leistungen in Bezug auf Behandlungen und dergleichen erbracht. Die Praxisgebühr wird weiterhin fällig, aber es muss nicht – wie es in der privaten Krankenkasse der Fall ist – in Vorkasse treten. Auch ist bei der freiwilligen Krankenversicherung keine Selbstbeteiligung für Behandlungen vorgesehen. Im Grunde genommen läuft alles so weiter, wie man es von der normalen gesetzlichen Krankenversicherung kennt. Die private Krankenversicherung ist meist zwar gerade für Selbständige und Freiberufler mit geringem Einkommen günstiger, doch es kann nicht mehr von dieser zurück in die freiwillige Versicherung gewechselt werden. In der freiwilligen Krankenversicherung gibt es Beitragsbemessungsgrenzen, sodass auch Geringverdiener immer einen gewissen Mindestbeitrag leisten müssen.