gesetzliche und private Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen:
Nun, eigentlich im Endeffekt die gleiche wie in den übrigen Bundesländern, da in Nordrhein Westfalen die Gesetze genau so zutreffend sind im Bezug auf die gesetzliche Krankenkasse wie im übrigen Deutschland. Auch hier ist es selbstverständlich nicht so einfach möglich einen Wechsel gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen. Wenn man sich zum Wechsel gesetzliche Krankenkasse entschließt, was meist nur nach einer Beitragserhöhung möglich ist, sollte sich jeder Versicherte vorher über einen gesetzliche Krankenkasse Vergleich über die Leistungen und Beiträge der einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen informieren. Dieser gesetzliche Krankenversicherung Vergleich ermöglicht es auch, herauszufinden, welche Zusatzleistungen von den verschiedenen großen örtlichen Krankenkassen gegenüber den Betriebskrankenkassen angeboten werden. Und gerade hier sind die Unterschiede gravierend. Wenn man also auch in Nordrhein-Westfalen mit dem Gedanken spielt, die Versicherung zu wechseln, hat man sich – genau wie in den übrigen Bundesländern – auch an verschiedene Bedingungen zu richtigen. Das Gesetz verhindert nämlich, dass ohne triftigem Grund die Versicherung gewechselt werden kann.
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